
Energieausweis beim Hausverkauf in Ludwigsburg
Wenn Sie uns mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen, erhalten Sie Ihren gesetzeskonformen Energieausweis kostenfrei. Wir übernehmen Beschaffung, Kosten und Abwicklung über unseren zertifizierten Partner.



Warum Sie den Ausweis über uns machen lassen
0 € für Verkäufer
Beauftragen Sie uns mit dem Verkauf Ihrer Immobilie, übernehmen wir die Kosten für den Energieausweis komplett. Kein Kleingedrucktes.
Rechtzeitig zur Besichtigung
Abwicklung über unseren zertifizierten Partner. Sie erhalten den Ausweis rechtzeitig vor der ersten Besichtigung.
Rechtskonform nach GModG
Erstellt nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026: GEG). 10 Jahre gültig, verwendbar für Inserat, Besichtigung und Notartermin.
Bessere Vermarktungschancen
Ein hochwertiger, vollständig dokumentierter Ausweis schafft Vertrauen bei Käufern und Banken — und beschleunigt den Verkauf.
Energieausweis-Pflicht beim Verkauf
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) schreibt einen gültigen Energieausweis beim Verkauf oder bei Neuvermietung zwingend vor. Wer ohne Ausweis vermarktet, riskiert hohe Bußgelder.
- Spätestens bei der ersten Besichtigung muss der Energieausweis vorgelegt werden
- Pflichtangaben aus dem Ausweis (Energieträger, Effizienzklasse) müssen im Inserat stehen
- Nach Abschluss des Kaufvertrags wird der Ausweis (Original oder Kopie) unverzüglich an den Käufer übergeben
- Bußgelder bei Verstoß: bis zu 10.000 € (§ 108 GModG)
- Gültigkeit: 10 Jahre ab Ausstellung
Energieausweis ab 2027: Was das Gebäudemodernisierungsgesetz ändert
Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die neuen Regeln für Energieausweise gelten ab dem 1. Januar 2027.
- Für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, darf dann auch ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden; die Bedarfsausweis-Pflicht für unsanierte Häuser mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 entfällt.
- Der Verbrauchsausweis stützt sich auf zwei statt drei Jahre Verbrauchsdaten; die jüngste Abrechnungsperiode darf höchstens 18 Monate zurückliegen.
- Die Ausnahme für Baudenkmäler entfällt – wer ab 2027 ein denkmalgeschütztes Haus verkauft, braucht einen Energieausweis.
- Bei Ausweisen ab 2027 gehören Ausstellungsdatum und Jahres-Primärenergiebedarf in die Immobilienanzeige.
- Unverändert bleiben zehn Jahre Gültigkeit, die Vorlage spätestens bei der Besichtigung, die Klassen A+ bis H für Wohngebäude und das Bußgeld bis 10.000 €.
Ein vor 2027 ausgestellter, gültiger Ausweis kann weiter verwendet werden.
Rechtsstand: 24. September 2026. Quellen: BGBl. 2026 I Nr. 226; BT-Drucksache 21/7009.
Wann Sie keinen Energieausweis brauchen
Die Ausweispflicht gilt beim Verkauf fast immer — es gibt aber vier praktisch relevante Ausnahmen, eine davon nur noch bis Ende 2026. Wenn Sie unsicher sind, ob eine dieser Ausnahmen auf Ihre Immobilie zutrifft, klären wir das im Erstgespräch kostenfrei.
Baudenkmal (nur noch bis Ende 2026)
Für Baudenkmäler – also nach Landesrecht geschützte Gebäude – gilt die Ausweispflicht beim Verkauf bis zum 31. Dezember 2026 nicht. Ab dem 1. Januar 2027 fällt diese Ausnahme weg – wer ein denkmalgeschütztes Haus ab 2027 verkauft, braucht einen Energieausweis. Eine Sanierungspflicht folgt daraus nicht.
Mehr zu Denkmalschutz und Altstadtlagen vor Ort: Besigheim und Markgröningen.
Kleine Gebäude bis 50 m²
Für Gebäude mit bis zu 50 Quadratmetern Nutzfläche ist kein Energieausweis erforderlich (ab 2027: unter 50 Quadratmetern). Das betrifft in der Praxis vor allem Gartenhäuser und kleine Nebengebäude.
Schenkung oder Erbschaft
Wer eine Immobilie verschenkt oder erbt, muss keinen Energieausweis vorlegen, weil nichts verkauft wird. Anders beim Verkauf an Angehörige: Das ist ein Verkauf, die Pflicht gilt voll. Wird die geerbte Immobilie später verkauft, gilt sie ebenfalls.
Abriss ist beschlossen
Steht der Abriss fest, kann der Ausweis entfallen. Das sollte dokumentiert sein — im Zweifel sprechen Sie uns vorher an.
Was kostet ein Energieausweis?
Der Preis hängt vor allem davon ab, welche Ausweisart für Ihre Immobilie zulässig ist und wie viele Gebäudedaten schon vorliegen. Die folgenden Spannen sind marktübliche Richtwerte — verbindliche Preise nennt Ihnen der Aussteller.
| Variante | Kosten | Wann sinnvoll |
|---|---|---|
| Verbrauchsausweis online | ca. 50 – 120 € | Auf Basis der Verbrauchsdaten aus Ihren Heizkostenabrechnungen. Günstig, aber bis Ende 2026 nur zulässig, wenn Ihr Gebäude die Voraussetzungen erfüllt. |
| Bedarfsausweis | ca. 300 – 500 € | Je nach Aufwand auch mehr, etwa bei größeren Gebäuden. Berechnung anhand von Bauunterlagen, Dämmung und Heizungstechnik. |
| Über Licker ImmobilienIhr Vorteil | 0 € | Bei Verkaufsauftrag übernehmen wir Auswahl, Kosten und komplette Abwicklung über unseren zertifizierten Partner. |
Richtwerte laut Sparkasse (Stand Juli 2026) und ADAC.
Ein häufiger Irrtum: Der günstigste Ausweis ist nicht automatisch der richtige. Für ein unsaniertes Einfamilienhaus mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben (bis 31.12.2026) — ein online gekaufter Verbrauchsausweis würde die Pflicht in diesem Fall nicht erfüllen, das Geld wäre verloren. Wir prüfen vorab, welche Variante zulässig ist. Beim Verkauf mit uns übernehmen wir die Kosten für den Ausweis; was ein Makler insgesamt kostet, erklärt unser Ratgeber zur Maklerprovision.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – welcher beim Verkauf?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Bis Ende 2026 gelten dafür andere Regeln als ab 2027. Wir prüfen für Sie kostenfrei, welcher Typ für Ihre Immobilie gesetzlich vorgeschrieben oder sinnvoller ist.
Verbrauchsausweis
Günstig & schnellBasiert auf dem tatsächlichen Verbrauch laut Heizkostenabrechnungen. Bis Ende 2026: Abrechnungen der letzten drei Jahre. Ab 2027: zwei Jahre Verbrauchsdaten.
Geeignet: Bis Ende 2026 zulässig ab fünf Wohnungen oder bei Bauantrag ab dem 1. November 1977 bzw. entsprechender Sanierung. Ab 2027 für alle reinen Wohngebäude wählbar.
Benötigte Angaben
- Heizkostenabrechnungen (bis 2026: 3 Jahre, ab 2027: 2 Jahre)
- Wohnfläche & Baujahr
- Energieträger (Gas/Öl/Strom)
Bedarfsausweis
DetaillierterErrechnet auf Basis der Gebäudesubstanz, Dämmung und Heizungstechnik.
Geeignet: Für jedes Wohngebäude zulässig. Bis Ende 2026 Pflicht für Häuser mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 (nicht saniert). Ab 2027 entfällt diese Pflicht für reine Wohngebäude.
Benötigte Angaben
- Grundrisse & Wohnfläche
- Dämmwerte / Bauteilangaben
- Heizungs-Daten
- ggf. Foto der Fassade
Die Energieeffizienzklassen von A+ bis H
Die Klasse ergibt sich aus dem Endenergiewert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Sie steht auf dem Ausweis, muss in jedes Inserat — und ist für Käufer inzwischen eine der ersten Zahlen, auf die sie schauen.
| Klasse | Endenergie kWh/(m²·a) | Einordnung |
|---|---|---|
| A+ | unter 30 | Passivhaus-Niveau |
| A | 30 – 50 | Neubau-Standard |
| B | 50 – 75 | Sehr gut, oft nach Sanierung |
| C | 75 – 100 | Gut |
| D | 100 – 130 | Durchschnitt im Bestand |
| E | 130 – 160 | Unterdurchschnittlich |
| F | 160 – 200 | Sanierungsbedarf |
| G | 200 – 250 | Deutlicher Sanierungsbedarf |
| H | über 250 | Höchster Sanierungsbedarf |
Eine schlechte Klasse ist kein Verkaufshindernis — sie muss nur richtig eingeordnet und offen kommuniziert werden. Was sie konkret für Ihren Preis bedeutet, rechnen wir in der kostenlosen Immobilienbewertung mit ein.
So einfach geht's
Anfrage senden
Formular ausfüllen oder anrufen — wir melden uns zeitnah zurück.
Unterlagen sammeln
Wir sagen Ihnen genau, welche Dokumente wir brauchen. Sie senden alles per E-Mail oder Foto vom Handy.
Erstellung
Unser zertifizierter Partner erstellt den Energieausweis — Sie müssen nichts tun.
Auslieferung
Sie erhalten den fertigen Ausweis als PDF — bereit für Inserat, Besichtigung und Notar.
Jetzt Energieausweis anfordern
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns kurz — wir klären zeitnah, welche Variante für Ihre Immobilie passt und was wir an Unterlagen brauchen.
Häufige Fragen zum Energieausweis
Ist ein Energieausweis beim Hausverkauf Pflicht?
Ja. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) schreibt beim Verkauf und bei Neuvermietung einen gültigen Energieausweis vor. Sie müssen ihn spätestens bei der Besichtigung vorlegen und nach Abschluss des Kaufvertrags unverzüglich übergeben. Ausnahmen gelten unter anderem für kleine Gebäude bis 50 Quadratmeter Nutzfläche und – bis Ende 2026 – für denkmalgeschützte Gebäude.
Was ändert sich 2027 beim Energieausweis?
Ab dem 1. Januar 2027 gelten die neuen Regeln des Gebäudemodernisierungsgesetzes: Für alle reinen Wohngebäude ist dann auch ein Verbrauchsausweis zulässig, er stützt sich auf zwei statt drei Jahre Verbrauchsdaten. Die Ausnahme für Baudenkmäler entfällt, und bei neuen Ausweisen gehören Ausstellungsdatum und Jahres-Primärenergiebedarf in die Anzeige. Ein vor 2027 ausgestellter, gültiger Ausweis kann weiter verwendet werden.
Was kostet ein Energieausweis?
Ein Verbrauchsausweis kostet online etwa 50 bis 120 Euro, ein Bedarfsausweis etwa 300 bis 500 Euro, bei größeren Gebäuden oder höherem Aufwand auch mehr. Das sind Richtwerte von Sparkasse und ADAC; verbindliche Preise nennt der Aussteller. Beauftragen Sie uns mit dem Verkauf Ihrer Immobilie, übernehmen wir die Kosten vollständig.
Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis rechnet mit dem tatsächlichen Verbrauch laut Heizkostenabrechnungen – bis Ende 2026 aus drei Jahren, ab 2027 aus zwei Jahren. Er hängt also am Heizverhalten der Bewohner. Der Bedarfsausweis bewertet die Gebäudesubstanz selbst: Dämmung, Fenster, Heizungstechnik. Er ist aufwendiger, aber unabhängig von den Bewohnern und damit für Käufer aussagekräftiger.
Welchen Energieausweis brauche ich beim Verkauf?
Bis Ende 2026 gilt: Für Häuser mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, die nicht entsprechend saniert wurden, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Bei fünf oder mehr Wohnungen oder Bauantrag ab dem 1. November 1977 dürfen Sie wählen. Ab 2027 entfällt diese Pflicht für reine Wohngebäude; dort ist dann auch der Verbrauchsausweis zulässig.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Danach verliert er seine Gültigkeit und muss für einen Verkauf oder eine Neuvermietung neu erstellt werden. Ein abgelaufener Ausweis zählt rechtlich wie kein Ausweis — prüfen Sie das Datum deshalb rechtzeitig vor der Vermarktung.
Wie lange dauert die Erstellung?
Das hängt von der Ausweisart und den vorhandenen Unterlagen ab. Ein Verbrauchsausweis ist mit vollständigen Heizkostenabrechnungen meist schneller erstellt als ein Bedarfsausweis, für den Bauunterlagen und Angaben zu Dämmung und Heizungstechnik ausgewertet werden. Wenn Sie uns mit dem Verkauf beauftragen, sorgen wir dafür, dass der Ausweis rechtzeitig vor der ersten Besichtigung vorliegt.
Welche Angaben müssen in die Immobilienanzeige?
Pflicht sind die Art des Ausweises, der wesentliche Energieträger der Heizung sowie bei Wohngebäuden das Baujahr und die Energieeffizienzklasse. Bei Ausweisen bis Ende 2026 kommt der Endenergiebedarf oder -verbrauch hinzu, bei Ausweisen ab 2027 das Ausstellungsdatum und der Jahres-Primärenergiebedarf. Fehlen diese Angaben, drohen Bußgelder.
Was außerdem in ein Exposé gehört, erklärt unser Ratgeber Exposé für Ihre Immobilie.
Welches Bußgeld droht ohne Energieausweis?
Nach § 108 GModG sind bis zu 10.000 Euro möglich. Geahndet wird nicht nur der fehlende Ausweis, sondern auch die verspätete Vorlage bei der Besichtigung, die fehlende Übergabe nach Abschluss des Kaufvertrags und unvollständige Pflichtangaben im Inserat. Die Pflicht trifft den Verkäufer oder den beauftragten Immobilienmakler.
Kann ich mein Haus ohne Energieausweis verkaufen?
Nur in Ausnahmefällen, etwa bei kleinen Gebäuden bis 50 Quadratmeter Nutzfläche oder – bis Ende 2026 – bei Baudenkmälern. Sonst gilt: Wer den Energieausweis nicht rechtzeitig vorlegt oder nach Abschluss des Kaufvertrags nicht übergibt, handelt ordnungswidrig; das Bußgeld kann bis zu 10.000 Euro betragen.
Gilt die Pflicht auch beim Verkauf an Angehörige?
Ja. Auch wenn Sie an Ihre Kinder oder andere Angehörige verkaufen, ist das ein Verkauf: Der Energieausweis muss vorgelegt und nach Abschluss des Kaufvertrags übergeben werden. Anders bei Schenkung oder Erbschaft – dabei wird nichts verkauft, deshalb ist kein Energieausweis vorzulegen. Wird die Immobilie später verkauft, gilt die Pflicht.
Brauche ich für ein Baudenkmal einen Energieausweis?
Bis zum 31. Dezember 2026 nicht: Für Baudenkmäler, also nach Landesrecht geschützte Gebäude, gilt die Ausweispflicht beim Verkauf bis dahin nicht. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese Ausnahme, dann brauchen Sie auch für ein denkmalgeschütztes Haus einen Energieausweis. Eine Pflicht zur Sanierung folgt daraus nicht.
Beeinflusst die Energieeffizienzklasse den Verkaufspreis?
Ja, und zunehmend deutlich. Käufer rechnen Sanierungskosten und künftige Heizkosten inzwischen direkt in ihr Gebot ein; auch bei der Finanzierung kann die Klasse eine Rolle spielen. Zwischen einer Klasse C und einer Klasse G liegen im Bestand oft spürbare Preisunterschiede. Was das für Ihre Immobilie bedeutet, klären wir in der Bewertung.
Brauche ich für eine Eigentumswohnung einen eigenen Ausweis?
Nein. Der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für die einzelne Wohnung. Als Eigentümer erhalten Sie eine Kopie über die Hausverwaltung oder die Eigentümergemeinschaft. Fragen Sie dort zuerst nach — häufig existiert bereits ein gültiger Ausweis.
Weitere Themen rund um den Verkauf finden Sie in unserem Ratgeber — etwa zu Steuern beim Immobilienverkauf und den Kosten einer Immobilienbewertung.
Verkaufen mit Licker — sorgenfrei von A bis Z
Energieausweis, Vermarktung, Besichtigungen, Notartermin — wir übernehmen alles. Sie konzentrieren sich auf Ihren neuen Lebensabschnitt.

